Für silikogene Strahlmittel gilt bereits seit Jahren ein weitreichendes Verwendungsverbot. Als Ersatzstoffe verwendet man heute, je nach Anwendungsbereich, überwiegend synthetische, mineralische Strahlmittel (Korund, Keramik, Glas, Schlacken u. a.), metallische und in geringerem Umfang auch natürliche mineralische Strahlmittel. Die Anforderungen an nicht silikogene Strahlmittel im Hinblick auf die maximal zulässigen Gehalte an silikogenen Bestandteilen sowie an bestimmten toxischen und kanzerogenen Komponenten beschreibt das Kapitel 2.24 der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) "Betreiben von Arbeitsmitteln". Der Beitrag erläutert diese Festlegungen; er enthält außerdem eine Positivliste der im Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) geprüften, nicht silikogenen Strahlmittel.
Kennzahl: 140250
Lieferung: 01/2022
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: