Die Pflicht zur Beurteilung der Vibrationseinwirkung bei der Arbeit gilt sowohl für Hand-Arm-Vibrationen, verursacht durch handgehaltene und handgeführte Maschinen, als auch für Ganzkörper-Vibrationseinwirkung beim Führen von mobilen Maschinen und Fahrzeugen. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, die die EG-Vibrationsschutzrichtlinie 2002/44/EG in das nationale Arbeitsschutzrecht übertragen hat, gibt dazu die erforderlichen Detailregelungen vor. Europäische Normen vereinheitlichen die Mess- und Beurteilungsmethoden für die Vibrationsbelastung an Arbeitsplätzen. Für Deutschland bedeutete dies einen Wechsel von den bisher zur Beurteilung ermittelten K-Werten der Schwingstärke zur frequenzbewerteten Schwingbeschleunigung. Die nötigen Umrechnungsformeln zur Weiterverwendung früher gemessener K-Wert-Vibrationsbelastungen werden angegeben und durch Beispielrechnungen erläutert. Eine allgemeine Übersicht über Präventionsmaßnahmen und im Internet verfügbare Informationen schließt den Beitrag ab.
Kennzahl: 220215
Lieferung: 01/2019
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: