Die Eigenschaften und insbesondere die Schutzwirkung von Gehörschutz als persönliche Schutzausrüstung werden im Rahmen einer EU-Baumusterprüfung nach Verordnung (EU) 2016/425 ermittelt. Auf Basis dieser Ergebnisse soll die Auswahl von geeigneten Produkten für den konkreten Einsatz im Betrieb erfolgen. Aus zahlreichen Feldstudien ist aber bekannt, dass in vielen Fällen die Schalldämmwerte aus der Baumusterprüfung in der Praxis nicht erreicht werden. Um die maximal zulässigen Expositionswerte aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sicher einhalten zu können, wurden Praxisabschläge eingeführt, die von den Dämmwerten aus der Baumusterprüfung zu subtrahieren sind.
Dieser statistische Ansatz einer Beurteilung der Schutzwirkung erlaubt aber keine individuellen Aussagen. Dazu bedarf es des Einsatzes spezieller Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung, die in den letzten Jahren auf dem Markt verfügbar geworden sind. Es kommen verschiedene Messtechniken zum Einsatz, insbesondere auch die Audiometrie, sodass eine Einbindung der individuellen Beurteilung in die arbeitsmedizinische Vorsorge möglich und sinnvoll ist. Die Rückmeldung aus den individuellen Messungen erlaubt es den Nutzerinnen und Nutzern von Gehörschutz, ihr Trageverhalten zu optimieren, um sicher geschützt zu sein.
Eine weitere Unterstützung erfährt der sichere Einsatz von Gehörschutz durch Unterweisungen mit praktischen Übungen, die für PSA der Kategorie III verpflichtend vorgeschrieben sind, sowie durch die Stärkung der Individualprävention durch die Unfallversicherungsträger im Rahmen von Berufskrankheiten-Verfahren.
Kennzahl: 420217
Lieferung: 02/2021
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