Werden Fanggerüste allein unter Berücksichtigung der Gebrauchsbelastungen für Arbeitsgerüste ausgelegt, ist das im Allgemeinen nicht ausreichend, da das Auffangen einer abstürzenden Person mit hohen dynamischen Belastungen verbunden ist. Dies hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) auch in umfangreichen Untersuchungen an Fanggerüstbelägen gezeigt. In Erweiterung dieser Versuche – unter Verwendung von Auslegern und Konsolen als Stützkonstruktionen – lässt sich allerdings feststellen, dass die seinerzeit als Regelausführungen realisierten Gerüste zum Teil von vornherein für eine Verwendung als Fanggerüste ausreichend bemessen sind. Ganz allgemein kann man aus den Untersuchungen schließen, dass eine Tragkonstruktion für Fanggerüste ausreichend bemessen ist, wenn sie aus einem verformungsfähigen metallischen Werkstoff besteht, eine hinreichende Belagsbreite vorhanden ist und gegebenenfalls ein Brauchbarkeitsnachweis vorliegt.
Kennzahl: 470212
Lieferung: 02/2015
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