Wer häufig während der Arbeit kniet, riskiert dauerhafte Gesundheitsschäden, wie Meniskusschäden oder chronische Schleimbeutelentzündung. Geeigneter Knieschutz nach DIN EN 14404 hilft, die Belastung auf die Knie zu verringern.
Diese Norm unterscheidet vier Arten von Knieschutz. Die gebräuchlichsten sind die Typen 1 und 2. Knieschutz Typ 1 befestigt man z.B. mittels Bändern am Bein. Er ist unabhängig von der getragenen Kleidung verwendbar. Als Knieschutz Typ 2 bezeichnet man Schaumkunststoffpolster oder andere Polster, die man in eigens hierfür vorgesehenen Hosenbeintaschen trägt.
Bei Knieschutz des Typs 1 und des Typs 2 handelt es sich um persönliche Schutzausrüstung im Sinne der EU-Verordnung 2016/425. Solche Knieschützer unterliegen, da sie der Kategorie II dieser EU-Verordnung zuzuordnen sind, der Pflicht zur Baumusterprüfung durch eine akkreditierte und notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle.
Dieser Beitrag gibt praxisorientierte Erläuterungen zur PSA-Verordnung und zu der europäischen Norm, nach der Knieschutz geprüft wird.
Der Beitrag 480 210/1 listet Knieschutz des Typs 1 oder 2, den das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) mit positivem Ergebnis geprüft hat.
Kennzahl: 480210
Lieferung: 01/2020
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