„Textilreinigung“ (früher „Chemischreinigung“) bezeichnet das maschinelle Reinigen von Textilien und ähnlicher Ware in (an)organischen Lösungsmitteln. Zur Textilreinigung werden in Deutschland überwiegend Tetrachlorethen (Tetrachlorethylen, Perchlorethylen, Per) und aliphatische Kohlenwasserstoffe mit Flammpunkten über 55 °C (KWL) eingesetzt. Textilreinigungsmaschinen sind eine Kombination aus Waschschleudermaschine und Kondensations-Trommeltrockner mit integrierter Lösungsmittelaufbereitung und Tanks zur Zwischenlagerung des Lösungsmittels. Anders als beim Waschen mit Wasser verbleibt das Lösungsmittel in der Maschine. Die Ware wird in einem geschlossenen Verfahren bearbeitet und der Maschine erst nach der Trocknung wieder entnommen (dry-to-dry-Verfahren). Eine inhalative Exposition gegenüber Lösungsmitteln besteht während des Betriebs vor allem beim Be- und Entladen der Maschinen. Außerdem ist eine Exposition bei Instandhaltungsarbeiten an Baugruppen möglich, die Lösungsmittel enthalten. Messungen in der Luft an Arbeitsplätzen und Biomonitoring ergaben, dass die jeweiligen Grenzwerte eingehalten werden. Der Beitrag befasst sich mit den für die Verwendung in der Textilreinigung wichtigen Eigenschaften der Lösungsmittel Per und KWL, der Verfahrenstechnik, den Ergebnissen von Expositionsmessungen und den speziellen Rechtgrundlagen.
Kennzahl: 120250
Lieferung: 02/2010
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