ASI-Arbeiten im Zusammenhang mit asbesthaltigen Produkten erfordern ein hohes Schutzniveau für die Beschäftigten und für die Umwelt. TRGS 519 sieht allerdings die Möglichkeit vor, abgestufte Schutzprogramme anzuwenden je nach Einstufung von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten in unterschiedliche Gefährdungskategorien. Die Arbeiten werden danach im Wesentlichen in drei Gruppen eingeteilt. Umfangreiche Arbeiten umfassen Tätigkeiten, bei denen mit einer Überschreitung der Asbestfaserkonzentration von 100 000 Asbestfasern/m³ am Arbeitsplatz zu rechnen ist. Arbeiten geringen Umfangs beschreiben die maximal vierstündige Tätigkeit von bis zu zwei Beschäftigten, bei der eine Unterschreitung von 100 000 Asbestfasern/m³ am Arbeitsplatz zu erwarten ist. Tätigkeiten geringer Exposition sind Tätigkeiten, bei denen eine Konzentration von 10 000 Asbestfasern/m³ am Arbeitsplatz unterschritten wird. Wesentliche Erleichterungen im Hinblick auf die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind insbesondere zulässig, wenn sich herausstellt, dass eine Arbeit mit einem emissionsarmen Verfahren vorliegt. So kann hier unter anderem auf die aufwändige Abschottung des Arbeitsbereiches oder persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Arbeiten, bei denen in Verbindung mit einem vorgegebenen Arbeitsverfahren eine Asbestfaserkonzentration von 10 000 Asbestfasern/m³ (emissionsarmes Verfahren) unterschritten werden kann, veröffentlicht das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in regelmäßigen Abständen im Verzeichnis geprüfter Arbeitsverfahren mit geringer Exposition. Die Verfahren wurden zuvor vom Arbeitskreis "Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien" des Sachgebietes Sanierung und Bauwerksunterhalt im DGUV Fachbereich Bauwesen geprüft und bewertet. Im Arbeitskreis vertreten sind Berufsgenossenschaften, Vertretungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie Sachverständige.
Kennzahl: 130260
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