Im Auftrag der Holz-Berufsgenossenschaft hat das BGIA die Staubemissionen von handgeführten Elektrowerkzeugen zur Holzbearbeitung untersucht. Die Ermittlungen wurden in einem Prüfstand nach DIN 33 892 durchgeführt. Untersucht wurden jeweils drei Kreissägen, Handhobelmaschinen, Handband-, Schwing- und Exzenterschleifer, zwei Flachdübelfräsen sowie eine Stichsäge. Die Versuchsdurchführung entsprach DIN EN 50 144 (ersetzt durch DIN EN 60745 Teil 1 (VDE 0740 Teil 1)) bzw. DIN 33 891 Teil 3; gemessen wurde jeweils die einatembare Staubkonzentration (E-Staub). Die Projektergebnisse flossen in die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 553 "Holzstaub" ein. Entsprechend den Festlegungen der TRGS dürfen Handkreissägen, Handhobelmaschinen, Handoberfräsmaschinen und Handschlitzfräsen/Flachdübelfräsmaschinen nur betrieben werden, wenn sie an ein Absauggerät (Mobilentstauber) angeschlossen sind. Handband-, Exzenter- und Schwingschleifmaschinen dürfen mit integrierten Absaugungen (in die Maschine integrierte Turbine und Staubsack) betrieben werden, sofern deren Einsatzdauer eine halbe Stunde pro Schicht nicht überschreitet.
Kennzahl: 515230
Lieferung: 01/2009Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.