Der Beitrag erläutert einführend für sämtliche Arten von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) die grundlegenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425. Er behandelt ausführlich die Kategorienzuordnung der verschiedenen Risiken, vor denen PSA schützen sollen, und die dafür festgelegten Detailvorschriften für die Prüfung und Zertifizierung von PSA. Die Funktion der notifizierten Stellen wird anhand der Verordnungsvorschriften dargestellt. Schließlich gibt es Informationen zu den notifizierten Stellen für PSA im DGUV Test: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen und Fachbereich Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie und Fachbereich Nahrungsmittel en.
Kennzahl: 400105
Lieferung: 02/2019Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.