Als größtes Organ des Menschen bietet die Haut eine vielfältige Schutzwirkung gegen Einwirkungen von außen, wie beispielsweise durch chemische und biologische Stoffe, UV-Strahlung oder mechanische und thermische Belastungen. Wird die Barrierefunktion der Haut jedoch überfordert, können irritative oder durch Allergene verursachte Hautveränderungen bis hin zur Hautschädigung auftreten oder eine chronisch verlaufende, ernsthafte Hauterkrankung die Folge sein. Die berufsbedingte Gefährdung der Haut, insbesondere durch Umgang mit Chemikalien oder durch Feuchtarbeit, ist trotz umfangreicher Präventionsansätze und intensiver Schulungsmaßnahmen immer noch ein großes Problem. Entsprechende Verdachtsfälle als Berufserkrankung der Haut (BK 5101) betreffen praktisch alle Wirtschafts- und Industriebereiche, vom Dienstleistungssektor bis zum Handwerk. Können hautbelastende Stoffe am Arbeitsplatz nicht ersetzt bzw. ein Hautkontakt nicht grundlegend ausgeschlossen werden, ist die Anwendung geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Hautschutz- und Hautpflegemittel) unumgänglich.
Kennzahl: 000105
Lieferung: 01/2007
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