Industrieschutzhelme können während des Gebrauchs Alterungsvorgängen unterliegen. Dies hat zur Folge, dass die mechanische Festigkeit und damit auch die Schutzfunktion nachlässt. Untersuchungen an frei bewitterten und betrieblich genutzten Helmen zeigen, dass die Nutzungsdauer vom Material der Helmschale abhängt. Für thermoplastische Kunststoffe wird eine Nutzungsdauer von vier Jahren empfohlen, für duroplastische von acht Jahren. Bei sichtbaren Beschädigungen oder nach Beaufschlagung müssen Industrieschutzhelme sofort ausgetauscht werden. In der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 193 sind die Empfehlungen für die Nutzungsdauer aufgenommen worden. Diese Empfehlungen gelten ab dem Herstellungsdatum, das in der Helmschale eingeprägt ist.
Kennzahl: 430220
Lieferung: 47/2005
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