Herzschrittmacher und Defibrillatoren sind elektrische/elektronische Implantate, die aufgrund ihrer Bauweise und Funktion gegenüber elektrischen und magnetischen Feldern empfindlich sind. Bei Personen mit einem solchen Implantat kann dies insbesondere dann zu einer Gefährdung für die Gesundheit führen, wenn aufgrund der Felder Fehlfunktionen des Implantates nicht auszuschließen sind. Da die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber elektrischen und magnetischen Feldern am Arbeitsplatz und an anderen betrieblichen Aufenthaltsorten über der Exposition im Alltag liegen kann, ist zum Schutz der Implantatträger eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Dieser Beitrag erläutert am Beispiel eines Herzschrittmachers die Gesichtspunkte, die im Rahmen einer individuellen Bewertung der Störbeeinflussbarkeit zu beachten sind und beschreibt die einzelnen Schritte eines Bewertungsverfahrens.
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