Ein Zulassungsverfahren beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) belegt die Standsicherheit von Systemgerüsten in ihrer Funktion als Arbeitsgerüste. Die Verwendung als Schutzgerüst, insbesondere als Fang- oder Dachfanggerüst mit zusätzlichen Anforderungen, wird dabei häufig nicht abgedeckt. Um diese nachweislich sicher zu erfüllen, sind weitere Prüfungen notwendig - abhängig von der Bauart der Belagteile für die Fanglagen und vom Einsatzbereich, entsprechend der Bauart des Gerüstes. Dabei werden Belagteile Fallversuchen mit verschiedenen Abwurfhöhen und verschiedenen Auftreffpunkten unterzogen: Der Absturz einer Person wird durch eine Stahlkugel als Massenelement und durch ein Fallkissen als Dämpfungselement simuliert. Derartige Versuche führen das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) durch und auch weitere im Beitrag genannte Prüfstellen. Eine Zertifizierung übernehmen die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereichs Hochbau der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (FB Bau) und auch das IFA.
Kennzahl: 470215
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