Im industriellen Einsatz sind Ultraschallsensoren schon seit langem bekannt. Sie werden für unterschiedliche Aufgaben wie z. B. die berührungslose Füllstandsmessung, Warenzählung, Lageerkennung oder Objektvermessung verwendet. Solche Sensoren sind prinzipiell auch in der Lage, anstelle von Gütern Personen in Gefahrbereichen an stationären oder mobilen Maschinen zu erkennen. Unter dieser Voraussetzung können Gefährdungen an Maschinen (insbesondere mechanischer Art, z. B. Quetschen, Einzug) durch einen steuerungstechnischen Eingriff vermieden werden. Ein Ultraschallsensor für den Personenschutz muss in Bezug auf das Detektionsvermögen, die Festlegung von Überwachungsbereichen, die Störfestigkeit gegen äußere Einflüsse und die Beherrschung möglicher Fehler im Sensor und der zugehörigen Sende- und Empfangselektronik ein spezifisches Anforderungsprofil erfüllen. Personenschutzeinrichtungen mit Ultaschallsensoren fallen in den Anwendungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie, Anhang IV B und sind somit prüfpflichtig. Liegen noch keine harmonisierten Normen vor, stellt die Zertifizierungsstelle Prüfgrundlagen auf. In dem Beitrag werden die vom Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit - BIA aufgestellten Grundlagen zur Prüfung von Ultraschallsensoren dargestellt. Sie liefern einleitend eine Beschreibung der Funktionsweise, gehen auf den Begriff "Detektionssicherheit" ein und benennen typische Maßnahmen zur Fehlererkennung. Im Hauptteil werden sicherheitstechnische Anforderungen (an Funktion, Konstruktion, Betrieb und Umgebung, sowie an die Benutzerinformation) aufgestellt und die entsprechenden Prüfungen beschrieben. Abschließend folgt ein Hinweis zu Technischen Unterlagen zur Prüfung und eine kurze Liste von Kennwerten zur Sensorauswahl.
Kennzahl: 310248
Lieferung: 39/2001
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