Für silikogene Strahlmittel gilt bereits seit Jahren ein weitreichendes Verwendungsverbot. Als Ersatzstoffe verwendet man heute, je nach Anwendungsbereich, überwiegend synthetische, mineralische Strahlmittel (Korund, Keramik, Glas, Schlacken u. a.), metallische und in geringerem Umfang auch natürliche mineralische Strahlmittel. Die Anforderungen an nicht silikogene Strahlmittel im Hinblick auf die maximal zulässigen Gehalte an silikogenen Bestandteilen sowie an bestimmten toxischen und kanzerogenen Komponenten beschreibt das Kapitel 2.24 der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) "Betreiben von Arbeitsmitteln". Der Beitrag erläutert diese Festlegungen; er enthält außerdem eine Positivliste der im Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) geprüften, nicht silikogenen Strahlmittel.
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