Automatisierte Produktionsmaschinen können ohne manuelle Eingriffe von Bedienpersonen betrieben werden. Durch trennende oder auch nicht trennende Schutzeinrichtungen, z. B. Schutztüren mit Stellungsüberwachung oder Lichtvorhänge, ist sichergestellt, dass Personen die Gefahrenstellen nicht erreichen können oder dass beim Eindringen von Personen in den Gefahrenbereich die gefahrbringenden Bewegungen rechtzeitig stillgesetzt werden. Aber auch bei diesen Maschinen kann ein manuelles Eingreifen während des Betriebs notwendig sein. Als Beispiel hierfür seien genannt: das Einfädeln von Bahnmaterial (z. B. textile Werkstoffe) oder das Einrichten einer Maschine. Die für den Automatikbetrieb vorgesehenen Schutzeinrichtungen wirken dabei nicht, sodass die erforderliche Sicherheit auf andere Art und Weise erreicht werden muss. Hierbei ist das Begrenzen von Geschwindigkeiten und Drehzahlen der gefahrbringenden Bewegungen eine oft wesentliche Maßnahme. Dieser Beitrag hilft, geeignete Maximalgeschwindigkeiten festzulegen.
Kennzahl: 330216
Lieferung: 02/2022
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