Um die für die Schweißtechnik in Deutschland geltenden Gefahrstoffgrenzwerte einzuhalten, sind in der Regel Schutzmaßnahmen zu treffen. Diese werden in der Technischen Regel zu Gefahrstoffen – TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ erläutert. Als technische Schutzmaßnahme werden üblicherweise Filteranlagen und -geräte zum Absaugen und Abscheiden von Schweißrauch eingesetzt. Soll die gereinigte Luft dieser Anlagen und Geräte in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden, werden besondere Anforderungen u. a. an die filtertechnischen Eigenschaften der Geräte gestellt. Dies betrifft insbesondere Geräte, mit denen Krebs erzeugende Rauche abgeschieden werden sollen, die z. B. beim Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen frei werden. In diesen Fällen ist eine Luftrückführung nur für Geräte zulässig, die nach DIN EN ISO 15012-1 und -4 (zukünftig DIN EN ISO 21904) positiv geprüft wurden. Prüfungen nach diesen Normen bietet das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) Firmen an, die solche Geräte herstellen. Bei den Prüfungen handelt es sich um freiwillige Prüfungen. Die Herstellerfirmen von positiv geprüften Filteranlagen und -geräten erhalten eine DGUV Test Prüfbescheinigung, mit der sie ihre Produkte bewerben können. In der Regel wird die Prüfbescheinigung in Kopie an die Stelle weitergegeben, die das Gerät betreibt, damit diese über einen Nachweis verfügt, dass ihr Gerät die Voraussetzung für die Luftrückführung nach TRGS 528 erfüllt. Filteranlagen und -geräte, die die sicherheitstechnischen Anforderungen der Norm erfüllen, sind in der Positivliste 510 215/1 aufgeführt.
Kennzahl: 510215
Lieferung: 02/2023
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