Die Pflicht zur Beurteilung der Vibrationseinwirkung bei der Arbeit gilt sowohl für Hand-Arm-Vibrationen, verursacht durch handgehaltene und handgeführte Maschinen, als auch für Ganzkörper-Vibrationseinwirkung beim Führen von mobilen Maschinen und Fahrzeugen. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, die die EG-Vibrationsschutzrichtlinie 2002/44/EG in das nationale Arbeitsschutzrecht übertragen hat, gibt dazu die erforderlichen Detailregelungen vor. Europäische Normen vereinheitlichen die Mess- und Beurteilungsmethoden für die Vibrationsbelastung an Arbeitsplätzen. Für Deutschland bedeutete dies einen Wechsel von den bisher zur Beurteilung ermittelten K-Werten der Schwingstärke zur frequenzbewerteten Schwingbeschleunigung. Die nötigen Umrechnungsformeln zur Weiterverwendung früher gemessener K-Wert-Vibrationsbelastungen werden angegeben und durch Beispielrechnungen erläutert. Eine allgemeine Übersicht über Präventionsmaßnahmen und im Internet verfügbare Informationen schließt den Beitrag ab.
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