Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) sind Schutzeinrichtungen zur Absicherung von Gefahrstellen und Gefahrbereichen an Maschinen und Anlagen. Sie dienen allein oder in Kombination mit anderen Schutzeinrichtungen dem Finger-, Hand-, Arm- oder Körperschutz. Beispiele für BWS sind die bewährten und häufig eingesetzten Lichtschranken, Lichtgitter und Lichtvorhänge – sogenannte aktive optoelektronische Systeme nach dem Ruhestromprinzip. Als aktive Geräte nach dem Tastprinzip (Arbeitsstromprinzip) versteht man sowohl tastende optoelektronische Sensorsysteme (bekannt als Laserscanner), als auch Ultraschall-Sende/Empfangssysteme oder Radarsysteme. Weitere neuartige Ausführungen von BWS sind Kamerasysteme und Schutzeinrichtungen, die Transponder-Technologie (RFID) verwenden. Solche BWS ermöglichen teilweise neue Konzepte in der Absicherung von Gefahrstellen und Gefahrbereichen. Der Beitrag listet die normativen Anforderungen an BWS und verweist auf Datenbanken, die über positiv geprüfte BWS informieren.
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