Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung formuliert im Abschnitt 3 Anforderungen zur technischen Lärmminderung, die vorrangig vor allen anderen Lärmschutzmaßnahmen zu erfüllen sind. Zur Realisierung technischer Lärmschutzmaßnahmen gibt dieser Beitrag wichtige Informationen; sie beziehen sich auf die Beschaffung von Einrichtungen zur Geräuschminderung, auf die Beschaffung von Einzelteilen zu ihrer Herstellung und von geräuscharmen Werkzeugen. Der Beitrag enthält einen Sachteil und einen Anschriftenteil. Im Sachteil werden zu jeder Sachgruppe Bezugsquellen mit einem Kurzzeichen aufgeführt, zu dem im Anschriftenteil die Lieferantenanschrift und die Kontaktdaten zusammengestellt sind
Kennzahl: 240210
Lieferung: 01/2012Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
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