Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6. März 2007, die zwei europäische Arbeitsschutzrichtlinien in nationales Recht umsetzt, wird der Unternehmer verpflichtet, ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen und durchzuführen, wenn die Lärmbelastung den Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) bzw. den Spitzenschalldruckpegel von 137 dB überschreitet. Dieser Beitrag beschreibt in Form einer Handlungsanleitung alle wesentlichen Schritte zur Erstellung eines umfassenden Lärmminderungsprogramms. Zur übersichtlichen Dokumentation der Arbeitsschritte finden sich in den Anhängen dieses Beitrages Formblätter und Beispiele von schon realisierten Lärmminderungsprogrammen.
Kennzahl: 230250
Lieferung: 01/2009
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: