Industrieschutzhelme und Anstoßkappen sollen den Kopf des Trägers vor allem gegen Verletzungen durch herabfallende Gegenstände bzw. gegen Stoßen schützen. Sie müssen die Anforderungen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425*) erfüllen und unterliegen dem EU-Baumusterprüfverfahren. Als harmonisierte Norm wird die DIN EN 397 "Industrieschutzhelme" bzw. DIN 812 "Industrieanstoßkappen" herangezogen. Ein Prüfbericht und eine EU-Baumusterprüfbescheinigung*) dokumentieren das Prüfergebnis. Dieser Beitrag listet Produkte, für die das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) eine EU-Baumusterprüfbescheinigung*) ausgestellt hatBeitrag gelistet.
*) Bis zum 20.4.2018 galt die PSA Richtlinie 89/686/EWG, die auf Grundlage dieser Richtlinie ausgestellten EG-Baumusterprüfbescheinigungen sind längstens bis zum 21.4.2023 gültig, sofern sie nicht vorher ablaufen.
Kennzahl: 430210-1
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