Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – ZLS und der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH als Zertifizierungstelle und Prüflabor für Industrieschutzhelme und Anstoßkappen im Rahmen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 akkreditiert und der Kommission der Europäischen Union durch die Bundesregierung gemeldet (notifiziert). Erfüllt ein Schutzhelm oder eine Anstoßkappe die Anforderungen der entsprechenden Norm, wird die EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Hiermit wird bestätigt, dass die grundlegenden sicherheitstechnischen Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Industrieschutzhelme, für die das IFA EU-Baumusterprüfbescheinigungen ausgestellt hat, sind in der nachfolgenden Tabelle gelistet.
*) Bis zum 20.4.2018 galt die PSA Richtlinie 89/686/EWG, die auf Grundlage dieser Richtlinie ausgestellten EG-Baumusterprüfbescheinigungen sind längstens bis zum 21.4.2023 gültig, sofern sie nicht vorher ablaufen.
Kennzahl: 430210/1
Lieferung: 02/2022
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