Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – ZLS und der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH als Zertifizierungstelle und Prüflabor für Industrieschutzhelme und Anstoßkappen im Rahmen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 akkreditiert und der Kommission der Europäischen Union durch die Bundesregierung gemeldet (notifiziert). Erfüllt ein Schutzhelm oder eine Anstoßkappe die Anforderungen der entsprechenden Norm, wird die EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Hiermit wird bestätigt, dass die grundlegenden sicherheitstechnischen Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Industrieschutzhelme, für die das IFA EU-Baumusterprüfbescheinigungen ausgestellt hat, sind in der nachfolgenden Tabelle gelistet.
Kennzahl: 430210/1
Lieferung: 01/2024Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.