Bei der Anwendung des Produktsicherheitsgesetzes (ProSG) und der dort integrierten EU-Richtlinien müssen umfassende Sicherheitsaspekte beachtet werden. Die vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) erarbeitete Prüfliste ist als internes Hilfsmittel zur Vereinfachung des Prüfablaufes konzipiert. Hersteller von Maschinen können der Liste sicherheitstechnische Hinweise für Entwicklung und Konstruktion neuer Produkte entnehmen. Ebenso kann die Checkliste für den Betreiber eine wertvolle Hilfe bei der Maschinenbestellung sein. Fachkräfte für Arbeitssicherheit können die Prüfliste als Grundlage für sicherheitstechnische Teilüberprüfungen von Maschinen und Anlagen verwenden. Der Prüfliste liegen die EU-Maschinenrichtlinie, aktuelle, harmonisierte Normen, Regeln und Vorschriften zugrunde.
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