Der Beitrag erläutert einführend für sämtliche Arten von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) die grundlegenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425. Er behandelt ausführlich die Kategorienzuordnung der verschiedenen Risiken, vor denen PSA schützen sollen, und die dafür festgelegten Detailvorschriften für die Prüfung und Zertifizierung von PSA. Die Funktion der notifizierten Stellen wird anhand der Verordnungsvorschriften dargestellt. Schließlich gibt es Informationen zu den notifizierten Stellen für PSA im DGUV Test: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen und Fachbereich Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie und Fachbereich Nahrungsmittel en.
Kennzahl: 400105
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