Der Beitrag erläutert einführend für sämtliche Arten von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) die grundlegenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425. Er behandelt ausführlich die Kategorienzuordnung der verschiedenen Risiken, vor denen PSA schützen sollen, und die dafür festgelegten Detailvorschriften für die Prüfung und Zertifizierung von PSA. Die Funktion der notifizierten Stellen wird anhand der Verordnungsvorschriften dargestellt. Schließlich gibt es Informationen zu den notifizierten Stellen für PSA im DGUV Test: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen und Fachbereich Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie und Fachbereich Nahrungsmittel en.
Kennzahl: 400105
Lieferung: 02/2019
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: