Der Einsatz von minderwertigen Abdeckmaterialien für Fußböden im Trockenbau und bei Malerarbeiten führt zum Teil zu schwerwiegenden Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen (SRS). Auf Initiative des Sachgebietes Hochbau im Fachbereich Bauwesen hat das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) eine Grundlagenuntersuchung von temporären Bodenbelägen durchgeführt, in deren Rahmen auch neue Prüfmethoden erarbeitet wurden. Diese Ergebnisse flossen in die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Prüfgrundsatzes „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von temporären Belägen“ ein. Die Verwendung von temporären Bodenbelägen, die die sicherheitstechnischen Anforderungen des Prüfgrundsatzes erfüllen, fördert bis auf Weiteres die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit einer Arbeitsschutzprämie https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/praemie/temporaere-abdeckungen-nach-dem-pruefgrundsatz-der-dguv-gs-ifa-b02/.
Diese Positivliste listet temporäre Abdeckungen, die nach dem Grundsatz für die Prüfung und Zertifizierung von temporären Belägen – GS-IFA B02 (08/2017) geprüft wurden.
Kennzahl: 560220/1
Lieferung: 02/2021
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