Schutzhandschuhe dürfen auf dem europäischen Markt nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die in der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) genannten Voraussetzungen erfüllen. Ein großer Teil aller Arten von Schutzhandschuhen unterliegt nach der europäischen Verordnung einer verpflichtenden Baumusterprüfung durch eine akkreditierte und notifizierte Stelle (Prüf- und Zertifizierungsstelle). Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist Prüf- und Zertifizierungsstelle für Schutzhandschuhe und listet in diesem Beitrag alle Typen von Schutzhandschuhen, für die das IFA eine EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt hat. Die geprüften Schutzhandschuhe sind in Tabellenform den verschiedenen Schutzzielen Hitzeschutz, Chemikalienschutz und Schutz gegen mechanische Risiken zugeordnet. Die Tabellen enthalten Angaben zum Leistungsprofil, den verwendeten Materialien und zur Typbezeichnung der Schutzhandschuhe sowie die Anschriften der Hersteller. Darüber hinaus enthält der Text praxisorientierte Erläuterungen zur Verordnung und zu den europäischen Normen, nach denen die Schutzhandschuhe geprüft werden.
Kennzahl: 450210/1
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