Der Beitrag erläutert, welchen sicherheitstechnischen Anforderungen Schleifwerkzeuge genügen müssen, und beschreibt die zum Nachweis dieser Anforderungen im Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) vorhandenen Prüfeinrichtungen. Die Sicherheit beim Schleifen ist wesentlich durch die Bruchsicherheit der rotierenden Schleifwerkzeuge bestimmt, die in Fliehkraftversuchen nachgewiesen wird. Darüber hinaus müssen insbesondere Schleifscheiben für das Freihandschleifen bzw. das Freihandtrennschleifen weiteren Sicherheitsanforderungen genügen. Bei den herkömmlichen Schrupp- und Trennschleifscheiben aus gebundenem Schleifmittel betrifft dies die Seitenbelastbarkeit; sie wird durch Einpunktseitenlastversuche und Schlagversuche geprüft. Bei den entsprechenden Schleifwerkzeugen mit Diamantschleifbelag wird die Festigkeit der Verbindung zwischen Schleifbelag und Grundkörper durch Biegeversuche bzw. Abscherversuche beurteilt.
Kennzahl: 575210
Lieferung: 02/2021
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