Eingehende Untersuchungen des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), die in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bauwesen durchgeführt wurden, haben gezeigt, dass Gerüste mit Auffangfunktion nicht ausschließlich nach den bisher üblichen statischen Kriterien ausgelegt werden dürfen. Als Ergebnis dieser Arbeit liegen Bemessungsregeln für Fanggerüstbeläge vor, die sowohl aus theoretischen Betrachtungen als auch aus versuchstechnischen Erkenntnissen abgeleitet sind. Für systemfreie, herkömmliche Gerüstbeläge aus Holz werden Regelabmessungen bei zulässigen reduzierten Stützweiten genannt. Für Gerüstbeläge aus Stahl oder Aluminium sowie für systemgebundene Beläge, auch solche aus geleimten Hölzern und in Kombination mit Metallrahmen hergestellte, darf der Nachweis der Tragfähigkeit durch Fallversuche erfolgen. Es zeigte sich auch, dass die Absturzhöhe, die bei Fanggerüsten als Sicherungsmaßnahme gegen einen tieferen Absturz toleriert werden darf, herabgesetzt werden musste, und zwar von 4 m auf 2 m bei Standgerüsten und von 4 m auf 3 m bei anderen Gerüstarten, wie z.B. bei Konsol- und Auslegergerüsten.
Kennzahl: 470210
Lieferung: 01/2014
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