Industrieschutzhelme sollen den Kopf des Trägers vor allem gegen Verletzungen durch herabfallende Gegenstände schützen. Sie müssen die Anforderungen der PSA-Verordnung erfüllen und unterliegen dem EU-Baumusterprüfverfahren. Dieses wird auf der Grundlage der EU-Verordnung 2016/425 und der DIN EN 397 "Industrieschutzhelme" durchgeführt. Industrie-Anstoßkappen hingegen sollen den Träger beim Anprall gegen harte, feststehende Gegenstände vor Platzwunden und oberflächlichen Verletzungen der Kopfhaut schützen. Sie bieten keinen Schutz gegen fallende oder pendelnde Gegenstände und dürfen nicht mit Industrieschutzhelmen verwechselt werden. Sie müssen die Anforderungen der PSA-Verordnung erfüllen und unterliegen dem EU-Baumusterprüfverfahren. Dieses wird auf der Grundlage der EU-Verordnung 2016/425 und der DIN EN 812 „Industrie-Anstoßkappen“ durchgeführt.
Ein Prüfbericht und eine EU-Baumusterprüfbescheinigung dokumentieren das Ergebnis der Prüfungen und Zertifizierung. Der Beitrag listet Industrieschutzhelme sowie -Anstoßkappen auf, für die das IFA eine EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt hat.
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