Industrieschutzhelme sollen den Kopf vor allem gegen Verletzungen durch herabfallende Gegenstände schützen. Sie müssen die Anforderungen der PSA-Verordnung erfüllen und unterliegen dem EU-Baumusterprüfverfahren. Dieses wird auf der Grundlage der EU-Verordnung 2016/425 und der DIN EN 397 "Industrieschutzhelme" durchgeführt. Ein Prüfbericht und eine EU-Baumusterprüfbescheinigung dokumentieren die Prüfung. Der Beitrag listet Industrieschutzhelme, für die das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) eine EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt hat.
Kennzahl: 430210
Lieferung: 02/2020
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