Die REACH-Verordnung ist seit 1. Juni 2007 in Kraft und hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz: Sie soll dazu beitragen, mehr und bessere Informationen für den Gesundheitsschutz bei beruflichen Tätigkeiten mit chemischen Stoffen zur Verfügung zu stellen. REACH wirkt sich direkt aus auf die Verpflichtungen der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes und der Gefahrstoffverordnung. Aus REACH selbst ergeben sich neue Anforderungen nicht nur für die Hersteller von Chemikalien, sondern auch für die Verwender. Speziell für die Aspekte von REACH, die den Arbeitschutz betreffen, stellen die Unfallversicherungsträger Hilfen für die Betriebe zur Verfügung.
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