Atemschutzgeräte gehören zu den komplexen Persönlichen Schutzausrüstungen und müssen vor dem Inverkehrbringen von einer hierfür zugelassenen Stelle einer EU-Baumusterprüfung mit positivem Ergebnis unterzogen worden sein. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Rahmen der EU-Verordnung 425/2016 als Zertifizierungsstelle und Prüflabor für Atemschutzgeräte und Atemschutzausrüstungen - außer Tauchgeräte – nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert und durch die Bundesregierung Deutschland der Kommission der Europäischen Union als Benannte Stelle gemeldet (notifiziert). Die Akkreditierung bezieht sich auch auf die EU-Qualitätssicherung für das Endprodukt nach Modul C2 und auf das Qualitätssicherungssystem mit Überwachung nach Modul D der EU-Verordnung.
Dieser Beitrag gibt praxisorientierte Erläuterungen zur PSA-Verordnung und zu den europäischen Normen, nach denen Atemschutzgeräte und Atemschutzfilter geprüft werden.
Der separate Beitrag 410 210/1 enthält eine Positivliste geprüfter Atemschutzgeräte und Atemschutzfilter; sie listet alle vom IFA mit positivem Ergebnis geprüften Produkte, für die eine EU-Baumusterprüfbescheinigung vorliegt.
Kennzahl: 410210
Lieferung: 01/2020
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