Zur Warnung der Beschäftigten im Gleisoberbau vor herannahenden Gleisfahrzeugen nutzt man akustische Signalgeber (Typhonen). Beim Tragen von Gehörschützern können diese Signale möglicherweise schlechter wahrgenommen werden als mit dem ungeschützten Gehör. Daher hatte das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) auf Initiative der damaligen Tiefbau-Berufsgenossenschaft (heute BG BAU) im Rahmen eines Forschungsprojektes Kriterien für die Auswahl von Gehörschützern erarbeitet, mit denen die Signalerkennbarkeit erhalten bleibt. Neben der Beschreibung von Art und Umfang der Untersuchungen wird das Auswahlverfahren für geeignete Gehörschützer vorgestellt. Teil dieses Verfahrens ist die tägliche Hörprobe mit allen betroffenen Beschäftigten entsprechend der DGUV Vorschrift 77 "Arbeiten im Bereich von Gleisen".
Kennzahl: 420216
Lieferung: 02/2015
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