Schutzkleidung darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Voraussetzungen gemäß Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) erfüllt. Nahezu alle Arten von Schutzkleidung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterliegen nach der PSA-Verordnung einer verpflichtenden Baumusterprüfung durch eine akkreditierte und notifizierte Stelle (Prüf- und Zertifizierungsstelle). Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist Prüf- und Zertifizierungsstelle für Schutzkleidung. Die Positivliste Schutzkleidung listet alle Typen von Schutzkleidung, für die das IFA eine EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt hat. Die Tabellen enthalten je nach Art der Schutzkleidung, z. B. Hitzeschutz, Schutz gegen mechanische Gefahren sowie Schutz gegen radioaktive Kontamination, gegen Chemikalien und gegen infektiöse Agentien, Angaben zum Leistungsprofil, den verwendeten Materialien und zur Typbezeichnung der Schutzkleidung sowie die Anschriften der Hersteller.
Kennzahl: 440210/1
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