Schutzhandschuhe dürfen auf dem europäischen Markt nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die in der europäischen Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) genannten Voraussetzungen erfüllen. Ein großer Teil aller Arten von Schutzhandschuhen unterliegt nach der PSA-Verordnung einer verpflichtenden Baumusterprüfung durch eine akkreditierte und notifizierte Stelle (Prüf- und Zertifizierungsstelle). Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist Prüf- und Zertifizierungsstelle für Schutzhandschuhe. Als Prüfgrundlage für die Zertifizierung werden europäische Normen herangezogen. Die Normeninhalte werden im Beitrag kurz beschrieben (DIN EN 420, DIN EN ISO 21420, DIN EN 388, DIN EN 407, DIN EN ISO 374-1, DIN EN ISO 374-5, DIN EN 659, DIN EN 12477, DIN EN 511). Darüber hinaus enthält der Text praxisorientierte Erläuterungen zur PSA-Verordnung und zu den europäischen Normen. Ein separater Beitrag "Schutzhandschuhe – Positivliste" (450 210/1) listet alle Typen von Schutzhandschuhen, für die das IFA eine EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt hat.
Kennzahl: 450210
Lieferung: 02/2020
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