Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist eine Prüf- und Zertifizierungsstelle für Geräte und Einrichtungen zur Beseitigung gesundheitsgefährlicher oder brennbarer Stäube bzw. Rauche; als solche führt das IFA auch sicherheitstechnische Prüfungen an Schweißrauchabsauggeräten durch. Dies geschieht im Auftrag der Gerätehersteller oder Importeure, die Geräte auf den deutschen Markt bringen möchten. Rechtliche Grundlage der Prüfung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit technischen Regeln und weiteren Normen, die gerätespezifische sicherheitstechnische Anforderungen festlegen.
Kennzahl: 510215/1
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