Im Auftrag der Holz-Berufsgenossenschaft hat das BGIA die Staubemissionen von handgeführten Elektrowerkzeugen zur Holzbearbeitung untersucht. Die Ermittlungen wurden in einem Prüfstand nach DIN 33 892 durchgeführt. Untersucht wurden jeweils drei Kreissägen, Handhobelmaschinen, Handband-, Schwing- und Exzenterschleifer, zwei Flachdübelfräsen sowie eine Stichsäge. Die Versuchsdurchführung entsprach DIN EN 50 144 (ersetzt durch DIN EN 60745 Teil 1 (VDE 0740 Teil 1)) bzw. DIN 33 891 Teil 3; gemessen wurde jeweils die einatembare Staubkonzentration (E-Staub). Die Projektergebnisse flossen in die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 553 "Holzstaub" ein. Entsprechend den Festlegungen der TRGS dürfen Handkreissägen, Handhobelmaschinen, Handoberfräsmaschinen und Handschlitzfräsen/Flachdübelfräsmaschinen nur betrieben werden, wenn sie an ein Absauggerät (Mobilentstauber) angeschlossen sind. Handband-, Exzenter- und Schwingschleifmaschinen dürfen mit integrierten Absaugungen (in die Maschine integrierte Turbine und Staubsack) betrieben werden, sofern deren Einsatzdauer eine halbe Stunde pro Schicht nicht überschreitet.
Kennzahl: 515230
Lieferung: 01/2009
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