Die gehörschädigende Wirkung von Lärm ist bereits lange bekannt und umfangreich erforscht. Aber Lärm kann nicht nur das Gehör schädigen, sondern auch zu psychischen und körperlichen Wirkungen sowie zu Leistungsminderung und erhöhter Unfallgefahr führen. Zum Schutz der Beschäftigten vor diesen sogenannten extra-auralen Wirkungen von Lärm werden in der Technischen Regel ASR A3.7 „Lärm“ erstmals staatliche Mindestanforderungen definiert. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Wirkungen von Lärm, erläutert die Erfassung und Beurteilung nach ASR A3.7 anhand von Beispielen aus der betrieblichen Praxis und diskutiert Probleme und Lösungsansätze.
Kennzahl: 220110
Lieferung: 02/2020
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: