Die REACH-Verordnung ist seit 1. Juni 2007 in Kraft und hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz: Sie soll dazu beitragen, mehr und bessere Informationen für den Gesundheitsschutz bei beruflichen Tätigkeiten mit chemischen Stoffen zur Verfügung zu stellen. REACH wirkt sich direkt aus auf die Verpflichtungen der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes und der Gefahrstoffverordnung. Aus REACH selbst ergeben sich neue Anforderungen nicht nur für die Hersteller von Chemikalien, sondern auch für die Verwender. Speziell für die Aspekte von REACH, die den Arbeitschutz betreffen, stellen die Unfallversicherungsträger Hilfen für die Betriebe zur Verfügung.
Kennzahl: 120011
Lieferung: 02/2008
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: