Die REACH-Verordnung ist seit 1. Juni 2007 in Kraft und hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz: Sie soll dazu beitragen, mehr und bessere Informationen für den Gesundheitsschutz bei beruflichen Tätigkeiten mit chemischen Stoffen zur Verfügung zu stellen. REACH wirkt sich direkt aus auf die Verpflichtungen der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes und der Gefahrstoffverordnung. Aus REACH selbst ergeben sich neue Anforderungen nicht nur für die Hersteller von Chemikalien, sondern auch für die Verwender. Speziell für die Aspekte von REACH, die den Arbeitschutz betreffen, stellen die Unfallversicherungsträger Hilfen für die Betriebe zur Verfügung.
Kennzahl: 120011
Lieferung: 02/2008Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.