Schutzkleidung darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Voraussetzungen gemäß Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) erfüllt. Nahezu alle Arten von Schutzkleidung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterliegen nach der PSA-Verordnung einer verpflichtenden Baumusterprüfung durch eine akkreditierte und notifizierte Stelle (Prüf- und Zertifizierungsstelle). Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist Prüf- und Zertifizierungsstelle für Schutzkleidung. Die Positivliste Schutzkleidung listet alle Typen von Schutzkleidung, für die das IFA eine EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt hat. Die Tabellen enthalten je nach Art der Schutzkleidung, z. B. Hitzeschutz oder Schutz gegen mechanische Gefahren, Angaben zum Leistungsprofil, den verwendeten Materialien und zur Typbezeichnung der Schutzkleidung sowie die Anschriften der Hersteller.
Über die entsprechenden Schutzkleidungsnormen, deren Anforderungen und Anwendungen wird im Beitrag 440 210 informiert.
Kennzahl: 440210/1
Lieferung: 02/2020
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: