Schutzkleidung darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie Voraussetzungen gemäß Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) erfüllt. Nahezu alle Arten von Schutzkleidung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterliegen nach der PSA-Verordnung einer verpflichtenden Baumusterprüfung durch eine akkreditierte und notifizierte Stelle (Prüf- und Zertifizierungsstelle). Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist Prüf- und Zertifizierungsstelle für Schutzkleidung. Dieser Beitrag gibt praxisorientierte Erläuterungen zur PSA-Verordnung und zu den europäischen Normen, nach denen Schutzkleidung geprüft wird. Der Beitrag 440 210/1 enthält die Positivliste Schutzkleidung. Sie listet in Tabellen alle Typen von Schutzkleidung, für die das IFA eine EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt hat.
Kennzahl: 440210
Lieferung: 02/2023
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: