Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist eine Prüf- und Zertifizierungsstelle für Geräte und Einrichtungen zur Beseitigung gesundheitsgefährlicher oder brennbarer Stäube bzw. Rauche; als solche führt das IFA auch sicherheitstechnische Prüfungen an Schweißrauchabsauggeräten durch. Dies geschieht im Auftrag der Gerätehersteller oder Importeure, die Geräte auf den deutschen Markt bringen möchten. Rechtliche Grundlage der Prüfung ist das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz; ProdSG) in Verbindung mit weiteren Normen, die gerätespezifische sicherheitstechnische Anforderungen festlegen.
Kennzahl: 510215/1
Lieferung: 02/2022
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