Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) – Mindestvorschriften für Auswahl, Anwendung, Pflege – Informationen für Anwender
Auswahl, Anwendung und Pflege von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sind durch die EG-Richtlinie 89/656/EWG europaweit einheitlich geregelt. Grundlage ist die durchgängig vorgeschriebene CE-Kennzeichnung der PSA, mit der der Hersteller/Importeur garantiert, dass sein Produkt die Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt. Ausgangspunkt der sachgerechten PSA-Auswahl sind die in der Gefährdungsermittlung festgestellten Risiken für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie weitere Arbeitsplatz-Umgebungsfaktoren und die individuellen Gegebenheiten der Benutzer. Trageversuche mit verschiedenen Modellen erlauben eine optimale Anpassung an die spezifischen Anforderungen jedes Arbeitsplatzes/Benutzers. Spezielle Auswahlhinweise werden für Gehörschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Ausrüstungen zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe, Kopfschutz, Schutzkleidung, Atemschutz, Fuß- und Beinschutz, Hand- und Armschutz sowie Rettungswesten zum Schutz gegen Ertrinken gegeben. Das Schrifttumverzeichnis enthält u. a. sämtliche PSA-Einsatzregeln des berufsgenossenschaftlichen Fachausschusses Persönliche Schutzausrüstungen.
Kennzahl: 400106
Lieferung: 01/2024